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Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 20. November 1989 über die Änderung der Grenzen zwischen der Marktgemeinde Halbenrain einerseits sowie den Gemeinden Hof bei Straden und Tieschen, je politischer Bezirk und Gerichtsbezirk Radkersburg, andererseits. | Omnilex