Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. November 1989, mit der das Lkw-Nachtfahrverbot im Bereich der Bundesstraßen Nr. 145, 146, 113, 67 und 69 erlassen wird.
LGBL_ST_19891124_92Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. November 1989, mit der das Lkw-Nachtfahrverbot im Bereich der Bundesstraßen Nr. 145, 146, 113, 67 und 69 erlassen wird.Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
24.11.1989
Fundstelle
LGBl. Nr. 92/1989 Stück 30
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. November 1989, mit der das Lkw-Nachtfahrverbot im Bereich der Bundesstraßen Nr. 145, 146, 113, 67 und 69 erlassen wird.
Gemäß § 43 Abs. 2 lit. a der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159, wird verordnet:
§ 1
Das Fahren mit Lastkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t ist in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr auf der
§ 2
Ausgenommen von diesem Fahrverbot sind Fahrten
Die unter lit. e angeführten Ausnahmen gelten bis 31. Mai 1990.
§ 3
Rechtsvorschriften, mit denen weitergehende Fahrverbote angeordnet werden, bleiben unberührt.
§ 4
Diese Verordnung tritt mit 1. Dezember 1989 in Kraft.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der den Landeshauptmann vertretende
Landeshauptmannstellvertreter:
Jungwirth
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