Beschluß vom 14. März 1989, mit dem die Satzung für die Landes- Hypothekenbank Steiermark geändert wird.
LGBL_ST_19890927_70Beschluß vom 14. März 1989, mit dem die Satzung für die Landes- Hypothekenbank Steiermark geändert wird.Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
27.09.1989
Fundstelle
LGBl. Nr. 70/1989 Stück 21
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Beschluß vom 14. März 1989, mit dem die Satzung für die Landes-Hypothekenbank Steiermark geändert wird.
Der Steiermärkische Landtag hat beschlossen, die Satzung der Landes-Hypothekenbank, genehmigt mit Beschluß des Steiermärkischen Landtages vom 10. Dezember 1980, LGBl. Nr. 27/1981, zuletzt geändert mit Beschluß des Steiermärkischen Landtages vom 20. Oktober 1987, LGBl. Nr. 10/1988, wie folgt zu ändern:
§ 20 Abs. 2 hat zu lauten:
„(2) Zur Abgabe von Willenserklärungen und zur Zeichnung für die Bank sind kollektiv befugt:
Krainer Klauser
Landeshauptmann Landesrat
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