Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. Mai 1989 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Weng bei Admont (politischer Bezirk Liezen).
LGBL_ST_19890612_41Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. Mai 1989 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Weng bei Admont (politischer Bezirk Liezen).Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
12.06.1989
Fundstelle
LGBl. Nr. 41/1989 Stück 12
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. Mai 1989 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Weng bei Admont (politischer Bezirk Liezen).
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976 und 14/1982, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Liezen gelegenen Gemeinde Weng bei Admont wird mit Wirkung vom 1. Juni 1989 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In Blau zwischen zwei silbernen Leisten, die obere zweifach gesparrt, ein rotes mit silbernen Grasbüscheln bestreutes Feld, darin ein schreitender silberner Marder.“
§2
Die der Gemeinde Weng bei Admont ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer
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