Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. September 1988, mit der die WSG-Wohnbeihilfen-Verordnung geändert wird.
LGBL_ST_19880929_72Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. September 1988, mit der die WSG-Wohnbeihilfen-Verordnung geändert wird.Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
29.09.1988
Fundstelle
LGBl. Nr. 72/1988 Stück 16
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. September 1988, mit der die WSG-Wohnbeihilfen-Verordnung geändert wird.
Auf Grund der §§ 28 und 29 Abs. 3 des gemäß Bundesverfassungsgesetz vom 15. Dezember 1987, BGBl. Nr. 640, als Landesgesetz geltenden Wohnhaussanierungsgesetzes, BGBl. Nr. 483/1984 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 559/1985, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. Juli 1985, LGBl. Nr. 66, mit der in Durchführung des Wohnhaussanierungsgesetzes nähere Bestimmungen über die Gewährung von Wohnbeihilfen festgelegt werden (WSG-Wohnbeihilfen-Verordnung) in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 24/1987, wird wie folgt geändert:
„(2) Der für die Berechnung der Wohnbeihilfe maßgebliche Wohnungsaufwand einer Eigentumswohnung bzw. einer zum Eigentumserwerb bestimmten Wohnung besteht aus den Annuitäten der vom Land Steiermark zur Finanzierung einer umfassenden Sanierung gewährten oder durch Zuschüsse geförderten Darlehen.“
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 1988 in Kraft.
Der Landeshauptmann:
Krainer
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