Gesetz vom 14. Juli 1987. mit dem das Abfallbeseitigungsgesetz geändert wird (Abfallbeseitigungsgesetz-Novelle 1987)
LGBL_ST_19870929_68Gesetz vom 14. Juli 1987. mit dem das Abfallbeseitigungsgesetz geändert wird (Abfallbeseitigungsgesetz-Novelle 1987)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
29.09.1987
Fundstelle
LGBl. Nr. 68/1987 Stück 15
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Gesetz vom 14. Juli 1987. mit dem das Abfallbeseitigungsgesetz geändert wird (Abfallbeseitigungsgesetz-Novelle 1987)
Der Steiermärkische Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Das Gesetz vom 25. Juni 1974 über die Abfuhr und die Beseitigung von Abfällen (Abfallbeseitigungsgesetz), LGBl. Nr. 118/1974, wird wie folgt geändert:
Dem § 15 ist folgender Absatz 9 anzufügen:
„(9) Zur Abwehr oder Beseitigung der drohenden Gefahr für die Gesundheit von Menschen und Tieren, der Reinhaltung des Bodens, der Gewässer oder der Luft, sowie von unzumutbaren Belästigungen der Nachbarschaft und der Verkehrsteilnehmer, kann die Landesregierung über Antrag von mindestens zwei Dritteln der Gemeinden eines politischen Bezirkes durch Verordnung den Einzugsbereich einer im politischen Bezirk gelegenen oder geplanten Müllbeseitigungsanlage begrenzen bzw. die. Menge sowie auch die Art der durch diese Anlage zu entsorgenden Abfälle eingrenzen. Handlungen und Unterlassungen gegen diese Verordnung sind mit Bescheid zu untersagen."
Artikel II
Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
Krainer
Landeshauptmann
Gross
Erster Landeshauptmannstellvertreter
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