Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 15. Dezember 1986 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Dürnstein in der Steiermark (politischer Bezirk Murau)
LGBL_ST_19861230_110Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 15. Dezember 1986 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Dürnstein in der Steiermark (politischer Bezirk Murau)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
30.12.1986
Fundstelle
LGBl. Nr. 110/1986 Stück 23
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 15. Dezember 1986 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Dürnstein in der Steiermark (politischer Bezirk Murau)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung
1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976 und 14/1982, wird verordnet:
§ 1
Der 'im politischen Bezirk Murau gelegenen
Gemeinde Dürnstein in der Steiermark wird mit Wirkung
vom 1. Jänner 1987 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
"Über Grün in silbernem Schildhaupt ein schreitender gehörnter schwarzer Panther mit offenem Rachen. "
§ 2
Die der Gemeinde Dürnstein in der Steiermark
ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung
und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer
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