Gesetz vom 9. Juli 1986. mit dem das Steiermärkische Ölfeuerungsgesetz 1973 geändert wird
LGBL_ST_19861112_82Gesetz vom 9. Juli 1986. mit dem das Steiermärkische Ölfeuerungsgesetz 1973 geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
12.11.1986
Fundstelle
LGBl. Nr. 82/1986 Stück 18
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Gesetz vom 9. Juli 1986. mit dem das Steiermärkische Ölfeuerungsgesetz 1973 geändert wird
Der Steiermärkische Landtag hat beschlossen:
Das Gesetz vom 13. Februar 1973, LGBl. Nr. 53, über den Bau und den Betrieb von Ölfeuerungsanlagen (Steiermärkisches Ölfeuerungsgesetz 1973), in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 18/1985, wird wie folgt geändert:
Artikel I
Im § 5 Abs. 1 Z. 2 (Heizöl leicht) hat es statt „0,5" „0,3" und in Z. 3 (Heizöl mittel) statt „ 0,75" „0,6" zu lauten.
Artikel II
Übergangsbestimmungen
Lagerbestände an Heizöl mit einem höheren. als im Art. I (§ 5 Abs. 1 Z. 2 und 3) festgelegten Schwefelgehalt, die nachweisbar vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes angelegt wurden, dürfen in Verbrennungseinrichtungen bis längstens 30. Juni 1987 verbrannt werden.
Artikel III
Dieses Gesetz tritt mit dem seiner Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
Krainer Riegler
Landeshauptmann Landesrat
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