Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. März 1986, mit der die Jägerprüfungsverordnung geändert wird
LGBL_ST_19860402_26Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. März 1986, mit der die Jägerprüfungsverordnung geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
02.04.1986
Fundstelle
LGBl. Nr. 26/1986 Stück 7
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. März 1986, mit der die Jägerprüfungsverordnung geändert wird
Auf Grund des § 37 Abs. 5 des Steiermärkischen Jagdgesetzes 1986, LGBl. Nr. 23/1986, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 23. November 1964, LGBl. Nr. 356, über die Prüfung zur Erlangung der ersten Jagdkarte (Jägerprüfungsverordnung), in der Fassung der Verordnungen LGBl. Nr. 48/1972 und NI. 67/1982, wird wie folgt geändert:
„(2) Die Jägerprüfungen bestehen aus einem theoretischen und einem praktischen Teil (Schießprüfung; Nachweis weidgerechter Schussleistung mit dem Jagdgewehr); sie sind teilweise im geschlossenen Raum, teils im Freien abzuhalten. Die Jägerprüfung ist nicht öffentlich."
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer
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