Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 20. Jänner 1986 über die Verleihung des Rechtes zur Führung. eines Gemeindewappens an die Gemeinde Empersdorf (politischer Bezirk Leibnitz)
LGBL_ST_19860203_17Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 20. Jänner 1986 über die Verleihung des Rechtes zur Führung. eines Gemeindewappens an die Gemeinde Empersdorf (politischer Bezirk Leibnitz)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
03.02.1986
Fundstelle
LGBl. Nr. 17/1986 Stück 4
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 20. Jänner 1986 über die Verleihung des Rechtes zur Führung. eines Gemeindewappens an die Gemeinde Empersdorf (politischer Bezirk Leibnitz)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 12711-972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976 und 14/1982, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Leibnitz, gelegenen Gemeinde Empersdorf wird mit Wirkung vom 1. Februar 1986 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen: "In Blau ein silbernes Patriarchenkreuz in Mauerankern endend, unten von je einem schräg gestellten silbernen Hufeisen beseitet."
§ 2
Die der Gemeinde Empersdorf ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer
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