Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. Juli 1985 über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Stainach (politischer Bezirk Liezen)
LGBL_ST_19850729_60Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. Juli 1985 über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Stainach (politischer Bezirk Liezen)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
29.07.1985
Fundstelle
LGBl. Nr. 60/1985 Stück 15
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. Juli 1985 über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Stainach (politischer Bezirk Liezen)
Auf Grund des § 3 Abs: 2 und 4 der Gemeindeordnung
1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung
LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976 und 14/1982, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Liezen gelegenen
Gemeinde Stainach wird mit Wirkung vom L September 1985 das Recht zur Führung der Bezeichnung
"Marktgemeinde" verliehen.
§ 2
Über diese Verleihung wird der Gemeinde Stainach .
eine Urkunde ausgefertigt. .
§ 3
Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Verlautbarung.
folgenden Tag in Kraft.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer
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