Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. Juni 1985 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Kohlberg (politischer Bezirk Feldbach)
LGBL_ST_19850624_52Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. Juni 1985 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Kohlberg (politischer Bezirk Feldbach)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
24.06.1985
Fundstelle
LGBl. Nr. 52/1985 Stück 13
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. Juni 1985 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Kohlberg (politischer Bezirk Feldbach)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung
1967, LGB!. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung
LGB!. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGB!. Nr. 9/1973,
14/1976 und 14/1982, wird verordnet:
§ 1
,Der im politischen Bezirk Feldbach gelegenen
Gemeinde Kohlberg wird mit Wirkung vom 1. Juli 1985
das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit
folgender Beschreibung verlieh'en:
"In Blau schrägrechts zwei goldene Hörner, das eine
aufwärts, das andere abwärts gekehrt"
§ 2
Die der Ge,meinde Kohlberg ausgefertigte Wappenurkunde
enthält die Beschreibung und eine Abbildung
des Gemeil1.dewappens.
. Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer
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