Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 29. April 1985 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Rosental an der Kainach (politischerBezirk Voitsberg)
LGBL_ST_19850529_38Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 29. April 1985 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Rosental an der Kainach (politischerBezirk Voitsberg)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
29.05.1985
Fundstelle
LGBl. Nr. 38/1985 Stück 11
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 29. April 1985 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Rosental an der Kainach (politischerBezirk Voitsberg)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gem.eindeordnung
1967, LGBL Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung
LGBL Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBL Nr. 9/1973,
14/1976 und 14/1982, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Voitsberg gelegenen
Gemeinde Rosental an der Kainach wird mit Wirkung
vom 1. Juni 1985 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens
mit folgender B,eschreibung verliehen:
"In ' rot bordiertem silbernen Schild pfahlweise ein schwarzes Gezähe, der Bord mit silbernEm Rosen belegt.
"
§ 2
Die der Gemeinde Rosental an der Kainach aU,sgefertigte
Wappenurkunde enthält die Beschreibung und
eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer
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