Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. März 1985 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Stainach (politischer Bezirk Liezen)
LGBL_ST_19850506_32Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. März 1985 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Stainach (politischer Bezirk Liezen)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
06.05.1985
Fundstelle
LGBl. Nr. 32/1985 Stück 9
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. März 1985 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Stainach (politischer Bezirk Liezen)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung
1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung
LGBL NI. 127/1972 und der Gesetze LGBl. NI. 9/1973,
14/ 1976 und 14/1982, wird verordnet: '
§ 1
,Der im politischen Bezirk Liezen gelegenen
Gemeinde Stainach wird mit Wirkung vom 1. April 1985 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens
mit folgender Beschreibung verliehen:
"In Rot eine Stufenpyramide von drei behauenen
silbernen Steinen,"
§ 2
Die der Gemeinde Stainach ausgefertigte Wappenurkunde
enthält die Beschreibung und eine Abbildung
des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer
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