Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 4. März 1985 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Blaindorf (politischer Bezirk Hartberg)
LGBL_ST_19850329_27Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 4. März 1985 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Blaindorf (politischer Bezirk Hartberg)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
29.03.1985
Fundstelle
LGBl. Nr. 27/1985 Stück 8
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 4. März 1985 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Blaindorf (politischer Bezirk Hartberg)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung
1967, LGBl. NI. 115, in der Fassung der Kundmachung
LGBl. NI. •127/ 1972 und der Gesetze LGBl. NI. 9/1973,
14/1976 und 14/ 1982, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Hartberg gelegenen
Gemeinde Blaindorf wird mit Wirkung vom 1. April 1985 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens
mit folgender Beschreibung verliehen:
"In Gold ein blauer Pfahl, aus den Spalten und dem
linken Schildrand fünf. 2 : 1 : 2, Lilien in verwechselten
Farben nach vorne aufwärts •wachsend. "
§ 2
Die der Gemeinde Blaindorf ausgefertigte Wappenurkunde
enthält die Beschreibung und eine Abbildung
des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer
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