Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 18. Februar 1985 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Tyrnau (politischer Bezirk Graz-Umgebung)
LGBL_ST_19850308_22Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 18. Februar 1985 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Tyrnau (politischer Bezirk Graz-Umgebung)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
08.03.1985
Fundstelle
LGBl. Nr. 22/1985 Stück 7
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 18. Februar 1985 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Tyrnau (politischer Bezirk Graz-Umgebung)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung
1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung
LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973,
14/1976 und 14/1982, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Graz-Umgebung gelegenen
Gemeinde Tyrnau wird mit Wirkung vom 1. Februar 1985 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens
mit folgender Beschreibung verliehen:
"In grün bordiertem silbernen Schild ein schwarzer
Steinbock, der Bord mit silbernen Tannenreisern be.
legt. "
§ 2
Die der Gemeinde Tyrnau ausgefertigte Wappenurkunde
enthält die Beschreibung und eine Abbildung
des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer
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