Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 18. Februar 1985 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Söding (politischer Bezirk Voitsberg)
LGBL_ST_19850308_21Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 18. Februar 1985 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Söding (politischer Bezirk Voitsberg)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
08.03.1985
Fundstelle
LGBl. Nr. 21/1985 Stück 7
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 18. Februar 1985 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Söding (politischer Bezirk Voitsberg)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung
1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung
LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973,
14/1976 und 14/1982, wird verordnet:
§ 1 ,
Der im . politischen Bezirk Voitsberg gelegenen
Gemeinde Söding wird mit Wirkung vom 1. Februar 1985 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens
mit folgender Beschreibung verliehen:
"In Schwarz zwei goldene Pfeile ~chräg gekreuzt mit
einer brennenden goldenen Kerze, bewinkelt von
kreuzständigen goldenen Lilien."
§ 2
Die der Gemeinde Söding ausgefertigte Wappenurkunde
enthält die Beschreibung und eine Abbildung
des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer
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