Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. Mai 1984 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Johnsdorf (politischer Bezirk Feldbach)
LGBL_ST_19840601_26Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. Mai 1984 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Johnsdorf (politischer Bezirk Feldbach)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
01.06.1984
Fundstelle
LGBl. Nr. 26/1984 Stück 6
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. Mai 1984 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Johnsdorf (politischer Bezirk Feldbach)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung
1967, LGBl. NI. 115, in der Fassung der Kundmachung
LGBl. NI. 127/1972 und der Gesetze LGBl. NI. 9/1973,
14/1976 und 14/1982, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Feldbach gelegenen
Gemeinde Johnsdorf wird mit Wirkung vom 1. Mai 1984 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens
mit folgender Beschreibung verliehen: '
"In Blau pfahlweise ein goldener römischer Altar,
beseitet von zwei goldenen Lilien mit Staubgefäßen ...
§ 2
Die der Gemeinde Johnsdorf ausgefertigte Wappenurkunde
enthält die Beschreibung und eine Abbildung
des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.