Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. Mai 1984 über die Verleihung des Rechtes zur. Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Zerlach (politischer Bezirk Feldbach)
LGBL_ST_19840601_25Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. Mai 1984 über die Verleihung des Rechtes zur. Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Zerlach (politischer Bezirk Feldbach)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
01.06.1984
Fundstelle
LGBl. Nr. 25/1984 Stück 6
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. Mai 1984 über die Verleihung des Rechtes zur. Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Zerlach (politischer Bezirk Feldbach)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung
1967, LGBl. NI. 115, in der Fassung der Kundmachung
LGBl. NI. 127/1972 und der Gesetze LGBl. NI. 9/1973,
14/1976 und 14/1982, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Feldbach gelegenen
Gemeinde Zerlach wird mit Wirkung vom 1. Mai 1984
das Recht zULFührung eines Gemeindewappens mit
folgender Beschreibung verliehen:
"über einer silbernen Zinnenmauer im Schildfuß in Rot balkenweise eine silberne Kette von fünf Gliedern,
durch zwei derselben sind je drei silberne Ähren
gesteckt. ..
§ 2
Die der Gemeinde Zerlach ausgefertigte Wappenurkunde
enthält die Beschreibung und eine Abbildung
des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer
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