Kundmachung der. Steiermärkischen Landesregierung vom 23. Jänner 1984 über die Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft der Marktgemeinden Deutschfeistritz, Frohnleiten, Peggau und Ubelbachzur gemeinschaftlichen Geschäftsführung einer Müllabfuhranstalt zur Besorgung der Müllabfuhr in den beteiligten Gemeinden.
LGBL_ST_19840203_7Kundmachung der. Steiermärkischen Landesregierung vom 23. Jänner 1984 über die Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft der Marktgemeinden Deutschfeistritz, Frohnleiten, Peggau und Ubelbachzur gemeinschaftlichen Geschäftsführung einer Müllabfuhranstalt zur Besorgung der Müllabfuhr in den beteiligten Gemeinden.Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
03.02.1984
Fundstelle
LGBl. Nr. 7/1984 Stück 2
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Kundmachung der. Steiermärkischen Landesregierung vom 23. Jänner 1984 über die Auflösung der Verwaltungs gemeinschaft der Marktgemeinden Deutschfeistritz, Frohnleiten, Peggau und Ubelbachzur gemeinschaftlichen Geschäftsführung einer Müllabfuhranstalt zur Besorgung der Müllabfuhr in den beteiligten Gemeinden.
Gemäß § 31 Abs. 6 der Gemeindeordnung 1961, LGBl. t-r. 115, in der Fassung der Kundmarhung '.
LGBl. Nr. 127/1912 und der Gesetze LGBl. Nr„9/
1973, 14/1916 und 14/1982, wird kundgemacht:
Mit übereinstimmenden GemeinderatsbesChlüssen
der Marktgemeinden Deutschfeistritz, Frohnleiten,
Peggau und Ubelbach wurde die Verwaltungsgemeinschaft
zum Zwecke der gemeinschaftlichen Geschäftsführung
einer MüllabfuhTanstalt zur Besorgung
der Müllabfuhr inden beteiligten Gemeinden
mft dem Namen "Verwaltungsgemeinschaft der Gemeinden
Deutschfeistritz, Frohnleiten, Peggau und Ubelbach" aufgelöst.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Krainer
Landeshauptmann
G:ross
Der Erste Landeshauptmannstellvertreter
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