Datum der Kundmachung
19.12.1983
Fundstelle
LGBl. Nr. 73/1983 Stück 24
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. November 1983, mit der die Höhe der Richtsätze für den Lebensunterhalt nach dem Steiermärkischen Sozialhiliegesetz festgesetzt wird
Text
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. November 1983, mit der die Höhe der Richtsätze für den Lebensunterhalt nach dem Steiermärkischen Sozialhiliegesetz festgesetzt wird Aufgrund des § 8 Abs. 8 des Steiermärkischen
Sozialhilfe gesetzes, LGBL Nr. 1/1977, wird verordnet:
§ 1
Die Richtsätze der Sozialhilfe betragen für
den Alleinunterstützten
den Hauptunterstützten . . . .
den Mitunterstützten