Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. Juli 1983 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Grambach (politischer Bezirk Graz-Umgebung)
LGBL_ST_19830830_56Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. Juli 1983 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Grambach (politischer Bezirk Graz-Umgebung)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
30.08.1983
Fundstelle
LGBl. Nr. 56/1983 Stück 18
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Verordnung der Steiermärkis~hen Landesregierung vom 11. Juli 1983 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Grambach (politischer Bezirk Graz-Umgebung)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung 1967,
LGBL NI. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBL
NI. 127/1972 und der Gesetze LGBL NI. 9/1973, 14/
1976 und 14/1982, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Graz-Umgebung gelegenen
Gemeinde Grambach wird mit Wirkung vom 1. August 1983 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens
mit folgender Beschreibung verliehen:
"Im schwarz und golden gerandeten roten Schild
pfahlweise drei in der Mitte schräglinks zerbrochene
goldene Reiser". -
§ 2
Die der Gemeinde Grambach ausgefertigte Wappenurkunde
enthält die Beschreibung und eine Abbildung
des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer
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