Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 4. Juli 1983 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Schönberg-Lachtal (politischer Bezirk Murau)
LGBL_ST_19830722_46Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 4. Juli 1983 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Schönberg-Lachtal (politischer Bezirk Murau)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
22.07.1983
Fundstelle
LGBl. Nr. 46/1983 Stück 15
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 4. Juli 1983 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Schönberg-Lachtal (politischer Bezirk Murau)
Aufgrund des § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung 1967,
LGBL Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBL
Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBL Nr. 9/1975, 14/
1976 und 14/1982, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Murau gelegenen
Gemeinde Schönberg-Lachtal wird mit Wirkung vom 1. August 1983 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens
mit folgender Beschreibung verliehen:
"In Blau wachsend eine silberne Säule mit Blattkapitell und seitlichen Bogenansätzen; über dem Kämpfer
belegt mit drei strahlenförmig auseinanderstrebenden
blauen Lanzenspitzen. " -
§ 2
Die der Gemeinde Schönberg-Lachtal ausgefertigte
Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshaupt!llann: .
Krainer
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