Verordnung der SteiermärkischEm Landesregierung vom 4. Juli 1983 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Mellach (politischer Bezirk Graz-Umgebung)
LGBL_ST_19830722_45Verordnung der SteiermärkischEm Landesregierung vom 4. Juli 1983 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Mellach (politischer Bezirk Graz-Umgebung)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
22.07.1983
Fundstelle
LGBl. Nr. 45/1983 Stück 15
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Verordnung der SteiermärkischEm Landesregierung vom 4. Juli 1983 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Mellach (politischer Bezirk Graz-Umgebung)
Aufgrund des § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung 1967,
LGBL Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBL
Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBL Nr. 9/1975, 14/
1976 und 14/1982, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Graz-Umgebung gelegenen
Gemeinde Mellach wird mit Wirkung vom 1. August 1983 das Recht zur Führung-eines. Gemeindewappens
mit folgender Beschreibung verliehen:
"In Rot erniedrigt ein oben gezinnter silberner Balken unterlegt mit einem pfahlweisen silbernen Pilgerstab, der von je einer silbernen Streitaxt beseitet wird. " § 2 Die der Gemeinde Mellach ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung
des Gemeindewappens. .
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer
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