Datum der Kundmachung
30.12.1982
Fundstelle
LGBl. Nr. 88/1982 Stück 29
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Verordnung der Steiermärkisdlen Landesregierung vom 22. November 1982. mit der die Höhe der Richtsätze für den Lebensunterhalt nach dem Steiermärkisdlen Sozialhilfegesetz festgesetzt wird
Text
Verordnung der Steiermärkisdlen Landesregierung vom 22. November 1982. mit der die Höhe der Richtsätze für den Lebensunterhalt nach dem Steiermärkisdlen Sozialhilfegesetz festgesetzt wird
Auf Grund des § 8 Abs. • 8 des Steiermärkischen Sozialhilfegesetzes, LGBl. Nr. 1/1911, wird verordnet:
§ 1
Die Richtsätze der Sozialhilfe betragen für
den Alleinunterstützten
den Hauptunterstützten
den Mitunterstützten