Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. April 1982 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Ilztal (politischer Bezirk Weiz)
LGBL_ST_19820507_18Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. April 1982 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Ilztal (politischer Bezirk Weiz)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
07.05.1982
Fundstelle
LGBl. Nr. 18/1982 Stück 8
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. April 1982 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Ilztal (politischer Bezirk Weiz)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung
1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung
LGBl. Nr. 127/1972 -und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973 und 14/1976, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Weiz gelegenen Gemeinde
Ilztal wird mit Wirkung vom 1. Mai 1982
das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit
folgender Beschreibung verliehen:
"In Gold ein blauer Pfahl, in den Flanken einander
und die Schildränder berührende rote Ballen".
§ 2
Die der Gemeinde ' Ilztal ausgefertigte Wappenurkunde
enthält die Beschreibung und eine Abbildung
des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer
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