Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 23. Oktober 1981, mit der die Geschäftsordnung der Steiermärkischen Landesregierung geändert wird
LGBL_ST_19811030_113Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 23. Oktober 1981, mit der die Geschäftsordnung der Steiermärkischen Landesregierung geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
30.10.1981
Fundstelle
LGBl. Nr. 113/1981 Stück 25
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Verordnung der Steiermärkisc~en Landesregierung
vom 23. Oktober 1981, mit der die Geschäftsordnung
der Steiermärkischen Landesregierung
geändert wird
Auf Grund des Art. 103 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes in der Fassung von 1929, des § 3 Abs. 1 des Bundesverfassungsgesetzes betreffend die Grundsätze für die Einrichtung der Ämter der Landesregierungen, BGBL Nr. 289/1925, der §§ 1 Abs. 4
und 30 des Landes-Verfassungsgesetzes 1960, LGBl. Nr. 1, i. d. F. der Landesverfassungsgesetze LGBl. Nr. 62/1960, 358/1969, der Kundmachung LGBl. Nr. 121/1972, des Gesetzes LGBL Nr. 9/1913 und der Landesverfassungsgesetze LGBL Nr. 26/1916 und LGBl. Nr. 1/1980, wird verordnet:
Artikel I
Die Geschäftsordnung der Steiermärkischen Landesregierung, LGBL Nr. 53/1915, i. d. F. der Verordnungen
LGBl. Nr. 16/1916, 86/1916, 25/1911, 44)
1911, 50/1980, 51/1980 und 111/1981 wird wie folgt
geändert:
Die Anlage zu § 2 hat zu lauten:
"Geschäftsverteilung der Mitglieder der Steiermärkischen Landesregierung
A. Landeshauptmann
Dr. Josef Krainer
. 8. Angelegenheiten des Außenhandels
. 9. Militärische Landesverteidigung und Wehrge
setz,
soweit der Landeshauptmann zuständig ist
.' 28.
, 29.
Wasserrecht, wasserwirtschaftliche Rahmenpla
nung (Rechtssachen), Schiffahrtsrecht
Rechtssachen: Ziviltechnikerwesen, Wohnhauswiederaufbau, Ferngasleitungen (ausgenommen gewerberechtliche Angelegenheiten), Dampfkesselwesen
Bundespräsidenten-, Nationalrats-, Landtagsund Gemeinderatswahlen sowie sonstige Wahlen, Volksabstimmungen, Volksbegehren
Für Gemeindeverbände mit übßrwiegend landwirtschaftlicher Struktur und alle Gemeinden
mit Ausnahme jener Gemeinden mit sozialistischen
Bürgermeistern: Verfassungs-und alle Verwaltungs.-sowie Finanzangelegenheiten einschließlich Aufsicht, generelle Angelegenheiten
jedoch im Korreferat mit Landeshauptmannstellvertreter
Hans Gross
AntragsteIlung in Personalangelegenheiten der Lehrer mit Ausnahme der Berufsschullehrer
Stadterneuerungsgesetz, Bodenbeschaffungsgesetz
Fachtechnische Angelegenheiten der Wasserversorgung
und Abwasserbes'eitigung sowie
Förderungsmaßnahmen
Agrartechnische Angelegenheiten sowie Bauhöfe
und Baumaschinen für agrartechnische
Maßnahmen
Besitzfestigung und Bergbauernförderung (aus
genommen Almerhaltungsbeiträge)
Förderung von Maßnahmen der Bodenreform
(ausgenommen landwirtschaftliches Siedlungswesen)
Verkehrserschließung des )ändlichen. Raumes,
Seilwege, Elektrifizierung in der Landwirtschaft,
technische Angelegenheiten und Förderung
Koordinierungsstelle für Regionalförderung
Uberprüfung sämtlicher Landesdienststellen, der Gebarung des Landes sowie der Anstalt')n,
Stiftungen, Fonds, wirtschaftlicher Unternehmen
und Beteiligung des Landes . sowie von Unternehmen,
die aus Landesmitteln Beiträge erhalten
und solcher für die Ausfallshaftungen 'vom
Land getragen werden
Umweltschutz, Koordinierung
Landwirtschaftlicher Wasserbau
Bundes~traßen
Landesstraßen
Bauhöfe und Baumaschinen für den Bereich des
Straßen-, Fluß-und landwirtschaftlichen Wasser
baues
Zulassung neuer Baustoffe und Bauweisen; Bau
wirtschaft
Technische Angelegenheiten:
Elektrizitätswirtschaft
Ferngasleitungen
Kraftfahrwesen
Seilbahn-und Seilliftanlagen
Wärmewirtschaft
Zivilschutz
C. Landeshauptmannstellvertreter
Franz W~gart
?
Stück 25, Nr. 113
Lebensmittel-, Gift-und Suchtgiftverkehr
Offentliche Krankenanstalten (ausgenommen sa~
nitätsfachliche Angelegenheiten aus der Landesvollziehung
in Landeskranken., Heil-und
Pflegeanstalten)
Private Krankenanstalten
Kurortewesen und natürliche Heilvorkommen
Geisteskranke
Sanitäre Körperschaften und Sanitätsdistrikte
Sanitätspersonen
Apotheken-und Heilmittelwesen
Grundausbildung, Sonder(Weiter)ausbildung
und Fortbildung für Sanitätspersonen
3110
Wohnbauförderung, Förderung der Instandsetzung
und Verbesserung von Wohnungen und Wohnhäusern"
Der Landeshauptmann:
Krainer
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