Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 30. Juli 1981 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Altenmarkt bei St. Gallen (politischer Bezirk Liezen)
LGBL_ST_19810826_92Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 30. Juli 1981 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Altenmarkt bei St. Gallen (politischer Bezirk Liezen)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
26.08.1981
Fundstelle
LGBl. Nr. 92/1981 Stück 20
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 30. Juli 1981 über die Verleihung des Rechtes zur . Führung eines Gemeindewappens
an die Marktgemeinde Altenmarkt bei St. Gallen
(pqlitischer Bezirk Liezen)
Auf Grund des § 4 Abs. der Gemeindeordnung
1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973 und 14/1976, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Liezen gelegenen Marktgemeinde Altenmarkt bei St. Gallen wird mit Wirkung vom 1. Oktober 1981 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
"Im roten Schild ein blauer Schrägrechtsbalken, gesäumt von je einem silbernen Ruder mit einwärts gekehrtem Blatt, wobei das Blatt des oberen
Ruders an den hinteren, das Blatt des unteren Ruders an den vorderen Schildrand stößt; oben erscheint eine anstoßende fünfschaufelige silberne
Turbine, unten ein anstoßendes silbernes Wagenrad."
§ 2
Die der Marktgemeinde Altenmarkt bei St. Gallen ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschre1bung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer
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