Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. Juli 1981 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Pertlstein (politischer Bezirk Feldbach)
LGBL_ST_19810811_100Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. Juli 1981 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Pertlstein (politischer Bezirk Feldbach)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
11.08.1981
Fundstelle
LGBl. Nr. 100/1981 Stück 21
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Verordnung der Steiermärkismen Landesregierung
vom 13. Juli 1981 über die Verleihung
des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens
an die Gemeinde Pertlstein (politischer Bezirk Feldbach)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung
1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung
LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973 und 14/1976, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Feldbach gelegenen
Gemeinde Pertlstein wird mit Wirkung vom 1. September 1981 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens
mit folgender Beschreibung verliehen:
"In Schwarz wad~send der Ausschnitt eines zweigeschossigen goldenen Arkadenganges von einem
ganzen und je einem seitlichen halben Bogen."
§2
Die der Gemeinde PertIstein ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer
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