Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 4. Mai 1981 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Apfelberg (politischer Bezirk Knittelfeld)
LGBL_ST_19810626_45Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 4. Mai 1981 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Apfelberg (politischer Bezirk Knittelfeld)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
26.06.1981
Fundstelle
LGBl. Nr. 45/1981 Stück 11
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung
vom 4. Mai 1981 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens
an die Gemeinde Apfelberg (politischer Bezirk Knittelfeld)
Aufgrund des § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung
LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/
1973 und 14/ 1976, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Knittelfeld gelegenen Gemeinde Apfe1berg wird mit Wirkung vom 1. Juli 1981 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens
mit folgender Beschreibung verliehen:
"Im silbernen Schild mit wachsender blauer
Spitze im Dreipaß hervorbrechende Lilien in verwechselten Farben".
§2
Die der Gemeinde Apfelberg ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung
des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer
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