Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 26. August 1980, mit der die Geschäftsordnung der Steiermärkischen Landesregierung geändert wird
LGBL_ST_19800829_57Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 26. August 1980, mit der die Geschäftsordnung der Steiermärkischen Landesregierung geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
29.08.1980
Fundstelle
LGBl. Nr. 57/1980 Stück 12
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Verordnung der SteiermärkischEm Landesregierung
vom 26. August 1980, mit der die Geschäftsordnung
der Steiermärkischen Landesregierung
~eändert wird
Auf Grund des Art. 103 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes
in der Fassung von 1929, des § 3 Abs. 1 des Bundesverfassungsgesetzes betreffend
die Grundsätze für die Einrichtung der Amter der Landesregierun!)"en, BGB!. Nr. 289/1925, der § 7 Abs. 4 und § 30 des Landes-Verfassungsgesetzes
1960, LGB!. Nr. 1, i. d. F. der Landesverfassungsgesetze
LGB!. Nr. 62/1960, 358/1969, der Kundmachung
LGB!. Nr. 127/1972, des Gesetzes LGB!.
Nr. 9/1973 und der Landesverfassungsgesetze LGB!.
Nr. 26/1976 und LGB!. Nr. 7/1980, wird verordnet:
Artikel I
Die Geschäftsordnung der Steiermärkischen Landesregierung, LGB!. Nr. '53/1975, i. d. F.der Verordnungen
LGB!. Nr. 76/1976, 86/1976, 25/1977, 44/
1977 und 50/1980 wird wie folgt geändert:
Die Anlage zu § 2 hat zu lauten:
"Geschäftsverteilung der Mitglieder der Steiermärkischen Landesregierung
A. Landeshauptmann
Dr. Josef Krainer
der Behörden und Dienststellen des Landes,
Amtsinspektion, Vereinfachung der Verwaltung,
Automation einschließlich Sachaufwand
(Grundsätzliches, EDV-Koordinierungsstelle),
Amtshaftung, koordinierende Maßnahmen
Verfassungsdienst: Bundesverfassung, Landesverfassung,
verfassungsrechtliche Begutachtung
von Gesetzes-und Verordnungsentwürfen der
Bundeszentralstellen, des Landeshauptmannes
und der Landesregierung, Bundes-und Landesfeiertage,
Bundes-und Landessymbole, Verkehr
mit der Verbindungsstelle
Auszeichnungsangelegenheiten
Zwischenstaatliche Angelegenheiten: Staatsverträge,
Grenzverkehr und sonstige Grenzangelegenheiten,
Zusammenarbeit mit den Nachbarländern,
Minderheitenfragen
Hochschulangelegenheiten
Angelegenheiten des Außenhandels
-7. Militärische Landesverteidigung und Wehrgesetz,
soweit der Landeshauptmann zuständig ist
Landesfonds zur Förderung von Wissenschaft
und Forschung, Förderung von wissenschaftlicher
und industrieller Forschung -Kooperative
Forschung, Josef-Krainer-Hilfsfonds
Ausbildungswesen der Landesbediensteten
Landespressedienst, Redaktion des Landesgesetzblattes
und der Grazer Zeitung, Zentralbücherei
Landesplanung einschließlich RaumforsChung
Regionalplanung einschließlich Raumforschung,
örtliche Raumplanung,
Volkszählung und Statistik
Zentralkanzlei
Landeszentralgarage
einschließlich des Matrikenwesens und
der Namensänderung, Kultusangelegenheiten
Stiftungen und,Fonds
Sparkassenangelegenheiten, Geld-und Kreditwesen
Verwaltungsverfahrensgesetze; mietenrechtliche
Kommissionsgebühren
..Assoziationen, insbesondere Erwerbs-und Wirtschaftsgenossenschaften
Kriegsgräberfürsorge
Sammlungen
Veranstaltungswesen, Lotterie und Glücksspiele,
Totalisateur-und Buchmacherwesen
Polizeiwesen und Schubwesen (sofern nicht die
Sicherheitsdirektion zuständig), Polizeistrafsachen;
Geschworenen-und Schöffenlisten
Elektrizitätswesen und Energiewirtschaft, Rechtssachen
Die Interessen der Post berührende Rechtssachen,
soweit die Zustän'digkeit des Landeshauptmannes
gegeben ist
Baurecht, Eisenbahnbaurecht, Eisenbahnverkehrsrecht,
Straßenverwaltungsrecht
Wasserrecht, wasserwirtschaftliche Rahmenplanung
(Rechtssachen), Schiffahrtsrecht
Rechtssachen: Ziviltechnikerwesen, Wohnhauswiederaufba'u,
Ferngasleitungen (ausgenommen
gewerberechtliche Angelegenheiten), Dampfkesselwesen
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Stück 12, Nr. 57
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Bundespräsidenten-, Natiönalrats-, Landtagsund
Gemeinderatswahlen sowie sonstige Wahlen,
Volksabstimmungen, Volksbegehren
Für Gemeindeverbände mit überwiegend landwirtschaftlicher
Struktur und alle Gemeinden
mit Ausnahme jener Gemeinden mit sozialistischen
Bürgermeistern: Verfassungs-und alle
Verwaltungs-sowie Finanzangelegenheiten einschließlich
Aufsicht, generelle Angelegenheiten
jedoch im Korreferat mit Landeshauptmannstellvertreter
Hans Gross
AntragsteIlung in Personalangelegenheiten der I
Lehrer mit Ausnahme der Berufsschullehrer
Stadterneuerungsgesetz, Bodenbeschaffungsgeseb
\
Fachtechnische Angelegenheiten der Wasserversorgung
und Abwasserbeseitigung sowie
Förderungsmaßnahmen
Agrartechnische Angelegenheiten sowie Bauhöfe
und Baumaschinen für agrartechnische
Maßnahmen
Besitzfestigung und Bergbauernförderung (ausgenommen
Almerhaltungsbeiträge)
Förderung von Maßnahmen der Bodenreform
(ausgenommen landwirtschaftliches Siedlungswesen)
Verkehr~erschließung des ländlichen Raumes,
Seilwege, Elektrifizierung in der Landwirtschaft,
technische Angelegenheiten und Förderung
Koordinierungsstelle für Regionalförderung
Uberprüfung sämtlicher Landesdienststellen, der
Gebarung des Landes sowie der Anstalten,
Stiftungen, Fonds, wirtschaftlicher Unternehmen
und Beteiligungen des "Landes sowie von
Unternehmen, die aus Landesmitteln Beiträge
erhalten und solcher für die Ausfallshaftungen
vom Land getragen werden
Umweltschutz, Koordinierung
Landwirtschaftlicher"Wasserbau
Bundesstraßen
Landesstraßen
Bauhöfe und Baumaschinen für den Bereich
des Straßen-, Fluß-und landwirtschaftlichen
Wasserbaues
Zulassung neuer Baustoffe und Bauweisen; Bauwirtschaft
Technische Angelegenheiten:
Elektrizitätswirtschaft
Ferngasleitungen
Kraftfahrwesen
Seilbahn-und Seilliftanlagen
Wärmewirtschaft
Zivilschutz
Dienstprüfungen für die technischen Dienstzweige
und verschiedene technische Berufsprüfungen
Ziviltechnikerwesen, administrative Angelegenheiten
Technischer Amtssachverständigendienst
Landeslastverteilung
Elektrische Einrichtungen in bundes~ und landeseigenen
Amtsgebäuden
Fachtechnische Angelegenheiten " der wasserwirtschaftlichen
Rahmenplanung, Reinigung der
Gewässer, Gewässeraufsicht, Gewässerschutz,
Wasserbuch
Flußbau, hydrographische Angelegenheiten
Bauangelegenheiten der Gebäude und liegenschaften
des Bundes (BGV I)
Bauangelegenheiten der Gebäude und liegen-
schaften des Landes
Technisch-geologischer Dienst
Dampfkesselwesen
Verkehr mit der Volksanwaltschaft
Zivile Landesverteidigung
Wirtschaftliche Landesverteidigung
Feuerwehrwe:sen (Brandschutz, Feuerpolizei)
Allgemeine Katastrophenschutzangelegenheiten
Feuerwehr-und Zivilschutzschule Steiermark
Ausbau und Instandhaltung der Katastrophenfunkanlagen
des Landes, Koordinierung mit bestehenden
Funkanlagen
Bergrettungs-und Rettungsflugwesen sowie
Wasserrettung (soweit nicht die Zuständigkeit
von BundeszentralstelIen besteht)
Förderung des Roten Kreuzes
Zivildienstgesetz, Zivildienstangelegenheiten
Angelegenheiten des Lawinenschutzes, Lawinenwarndienst
B. Erster Landeshauptmannstellvertreter
Hans Gross
Für die Gemeindeverbände mit überwiegend industrieller
Struktur und Gemeinden mit sozialistischen
Bürgermeistern: Verfassungs-und alle Verwaltungs-
sowie Finanzangelegenheiten einschließlich
Aufsicpt, generelle Angelegenheiten jedoch im
Korreferat mit Landeshauptmann Dr. Josef Krainer.
C: Landeshauptmannstellvertreter
Franz Wegart
Dienstrecht und Personalangelegenheiten der
Beamten, Vertragsbediensteten, "Kollektivvertragsbediensteten
in der behördlichen und in
der privatwirtschaftlichen Verwaltung des Landes
sowie der Bediensteten der Steiermärkischen
Landesbahnen
Bezüge, Pensionen, Reisekosten und Aufwandsentschädigung
der Mitglieder des Landtages und
" der Landesregierung
Personalangelegenheiten: Lehrlinge
Landeskrankenfürsorge, allgemeine Regelung
Sozialversicherungswesen
Arbeitsrecht einschließlich Verwendungsschutz
von Kindern und Jugendlichen; Arbeiter-und
Angestelltenschutz im Bereich des Gewerbes
und der Industrie
Einstellung und Beschäftigung Invalider
Sportwesen, Allgemeines und Förderung "
Förderung des Luftfahrtwesens "
Fremdenverkehr einschließlich Förderung
Reiseverkehr
Landesreisebüro
D. Landesrat
Dipl.-Ing. Hans Georg Fuchs
Steiermärkische Landesbahnen
Luftverkehr, Gelegenheitsverkehr, Güterbeförderung
Förderung wirtschaftlid!-entwicklungsbedürftiger
Gebiete, Ansiedlung industrieller und gewerblicher
Betriebe in Steiermark
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Stück 12, Nr. 57
Gewerbliche Darlehen, sonstige Gewerbeförderung
Wirtschaftsförderung, Rechtssachen
Bergbau-und Hüttenwesen
Beiträge für Planungen und Forschungen, Gutachten,
Aufschließung von Rohstoffen für die
Industrie
Gewerbewesen einschließlich Bewirtschaftungsund
Lenkungsmaßnahmen; gewerbliche Prüfungen
Beihilfen für Lehrlinge und Lernbeihilfen für
Schüler von Berufsschulen und Fachschulen (ausgenommen
landwirtschaftliche Berufsschulen und
Fachschulen)
Maß-und Eichgesetz, Strafsachen
Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht, Kraftfahrlinien
Personalangelegenheiten der im Beamtenverhältnis
stehenden und der vertraglichen gewerblichen
Berufsschullehrer
Berufsschulen: Rechtssachen, Personalangelegenheiten,
Voranschlag, finanzielle Angelegenheiten,
Planung, Einrichtung, Sprengelfestsetzung,
Auflassung; allgemeine Förderungsbeiträge
und Schulkostenbeiträge
E. Landesrat
Josef Gruber
Altenurlaubsaktion
Sozialhilfe, Hilfe für asterreicher im Ausland
Jugendwohlfahrt
Flüchtlingshilfe
Landesaltenpflegeheime, Landesjugendheime,
Lehr-und Ausbildungsanstalten ,für Behinderte,
Heilpädagogische Station
Blindenbeihilfe, Behindertenhilfe, Tuberkulosehilfe
Schülerausspeisung
Jugendschutz
Opferfürsorge
Baukostenzuschüsse zur Wohnungsversorgung
ehemaliger Kriegsteilnehmer
Familienunterhalt nach dem Heeresgebührengesetz
Wohnraumbeschaffung für besonders kinderreiche
Familien
F. Landesrat
Gerhard Heidinger
Preiswesen
Landeskrankenanstalten einschließlich der dazugehörigen
Gutsbetriebe
Nicht landeseigene öffentliche und private
Krankenanstalten: Rechtssachen, sonstige Angelegenheiten
mit Ausnahme der sanitären Aufsicht
Gesundheitswesen: Rechtssachen. (Epidemiegesetz,
Infektionskrankheiten, Lebensmittel-, Giftund
Suchtgiftverkehr), Strahlenschutzangelegenheiten
(ausgenommen gewerbliche Betriebsanlagen).
Geisteskranke, Leichen-und Bestattungswesen,
Sanitätspersonen, sanitäre Körperschaften,
Sanitätsdistrikte, Apotheken-und Heilmittelwesen
Kurortewesen und natürliche Heilvorkommen,
Grundausbildung für Sanitätspersonen:
finanzielle und verwaltungstechnische Angelegenheiten
Grundausbildung, Sonder(Weiter)ausbildung.,
Fortbildung für Sanitätspersoneri:
Rechtssachen
Sondereinrichtungen in den Landeskrankenanstalten,
Einstellung von Ferialpraktikanten
Chem.-pharm. Werke des Landes Steiermark
(Rieswerke)
G. Landesrat
Prof. Kurt Jungwirth
Geistige Landesverteidigung
Sportwesen außerhalb der Schule; Schischulen,
Bergführer
Wissenschaftspflege, Kunstpflege, Kulturpflege
Volksbildung (Erwachsenenbildung), Gewerbliches
Volksbildungsheim, Landes-und Bezirksbildstellen
5 . . Naturschutz, Bergwacht, Dokumentations-und
Informationszentrum für Natur-und Umweltschutz
•
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Stück 12, Nr. 57
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Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung
folgenden Tag in Kraft.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer
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