Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 16. Juni 1980 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Ranten (politischer Bezirk Murau)
LGBL_ST_19800704_42Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 16. Juni 1980 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Ranten (politischer Bezirk Murau)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
04.07.1980
Fundstelle
LGBl. Nr. 42/1980 Stück 9
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierurig vom 16. Juni 1980 über die Verleihung
des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens
an die Gemeinde Ranten (politischer Bezirk Murau)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973 und 14/1976, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Murau gelegenen Gemeinde Ranten wird mit Wirkung vom 1. Juli 1980
das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
"In Blau zu Silber .gespaltenem Schild ein gestürzter Sparren von Silber und Rot, der vorne
mit drei blauen Lilien, hinten mit drei silbernen Rosen belegt ist."
§ 2
Die der Gemeinde Ranten ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung
des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Niederl
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