Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 16. Juni 1980 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Sankt Stefan ob Stainz (politischer Bezirk Deutschlandsberg)
LGBL_ST_19800704_41Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 16. Juni 1980 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Sankt Stefan ob Stainz (politischer Bezirk Deutschlandsberg)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
04.07.1980
Fundstelle
LGBl. Nr. 41/1980 Stück 9
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 16. Juni 1980 über die Verleihung
des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens
an die Gemeinde Sankt Stefan ob Stainz
(politischer Bezirk Deutschlandsberg)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung
1967, LGBL Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung
LGBL Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBL
Nr. 9/1973 und 14/1976, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Deutschlandsberg gelegenen
Gemeinde Sankt Stefan ob Stainz wird
mit Wirkung vom 1. August 1980 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
"In Rot eine abwärts zu einem Kreis gebogene silberne Weinrebe mit fünf Blättern und einer aufwärts gekehrten Traube, drei (eins zu zwei gestellte) rautenförmige, facettierte., silberne Steine umschließend. "
§ 2
Die der Gemeinde Sankt. Stefan ob Sta,inz ausgefertigte
Wappenurkunde enthält die Beschreibung
und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Niederl
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