Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. März 1980 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Frauental an der Laßnitz (politischer Bezirk Deutschlandsberg)
LGBL_ST_19800314_20Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. März 1980 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Frauental an der Laßnitz (politischer Bezirk Deutschlandsberg)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
14.03.1980
Fundstelle
LGBl. Nr. 20/1980 Stück 3
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. März 1980 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens
an die Gemeinde Frauental an der Laßnitz
(politischer Bezirk Deutschlandsberg)
,Aufgrund des §4 Abs. 1 der GemeindeÜ'Tdnung
1967, LGB!. Nr. 115, in der Fass.ung der Kundmachung
LGB!. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973 und 14/1976, wird verordnet:
§ l
Der im politisdlen Bezirk Deutschlandsberg ge-, legenen Gemeinde Frauental an der Laßnitz wird
mit WiU'kung vom 1. Mai 1980 das Rech!: zur Füh;
rung eines Gemeindewappens mit folgender BeschreibUlllg
verliehen:
"Im blauen Schild wachsend in Gold der Dachreiter des Frauentaler Messingverweserhauses, besteckt mit goldenem Doppeladler, dieser bogenförmig
von je zwei sechsstrahligen goldenen S'ternen beseitet."
§ 2
Die der Gemeinde Frauental an der Laßnitzausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung
und eine Abbilq.ung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Niederl
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