Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 4. Februar 1980 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Mühldorf bei Feldbach (politischer Bezirk Feldbach)
LGBL_ST_19800312_13Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 4. Februar 1980 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Mühldorf bei Feldbach (politischer Bezirk Feldbach)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
12.03.1980
Fundstelle
LGBl. Nr. 13/1980 Stück 2
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung
vom 4. Februar 1980 über die Verleihung
des Rechtes zur ' Führung eines Gemeindewappens
an die Gemeinde Mühldori bei Feldbach
(politischer Bezirk Feldbach)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung
1967, LGBL Nr. 115, in der Fassung der Kund
machung LGBl. NJr. 127/1972 und der Gesetze LGIH.
.Nr. 9/1973 und 14/1976, wird verordnet:
§ 1
De·r im politischen Bezirk Feldbach gelegenen Gemeinde Mühldorf bei Feldbach wird mit Wirkung
vom 1. März 1980 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Bescltreibung verliehen:
"Gespaltten von Rot und Silber; vorne ein silbernes Mühleisen, hirnen eine schwarze, stark profilierte Irömische Fibel."
§ 2
Die der Gemeinde MühldoTf bei Feldbach ausgefertigte Wappenurkunde enthäht die Beschreibung
und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Niederl
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