Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. Jänner 1980 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Ardning (politischer Bezirk Liezen)
LGBL_ST_19800312_12Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. Jänner 1980 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Ardning (politischer Bezirk Liezen)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
12.03.1980
Fundstelle
LGBl. Nr. 12/1980 Stück 2
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. Jänner 1980 über die Verleihung
des Rechtes zur Führung eines Gemeindewap
pens an die Gemeinde Ardning (politischer Bezirk Liezen)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung
1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung
LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. ·
Nr. 9/1973 und 14/1976, wird verordnet:
§ 1
Der im polirtischen Bezirk Liezen gelegenen Gemeinde Alrdning wird mit Wirkung vom 1. März 1980 das ~echt zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
I •
?
Stück 2, Nn 14, 15, 16 und 17
"In blauem Schild auf silbernem Dreiberg ein silberner Drache, durch Rachen und Leib schrägrechts von einer silbernen Kreuzlanze dmchstochen."
§ 2
Die der Gemeinde Georgsberg ausgefertigte Wappenwrkunde eruthält die Beschreibung und eine Abbildung
des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Niederl
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