Gesetz vom 7. Dezember 1979, mit dem die Gemeindewahlordnung 1960 geändert wird (Gemeindewahlordnungs-Novelle 1979)
LGBL_ST_19800312_10Gesetz vom 7. Dezember 1979, mit dem die Gemeindewahlordnung 1960 geändert wird (Gemeindewahlordnungs-Novelle 1979)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
12.03.1980
Fundstelle
LGBl. Nr. 10/1980 Stück 2
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Der Slteiermärkische Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Die Gemeindewahlordnung 1960, LGBl. Nr. 6, in
der Fassung der Gesetze LGBl. Nr. 31/1965, 169/
1965, 106/1967, 115/1967, 28/1969 und 1/1975, wird
wie folgt geändert:
„(1) Wahlwerber, die nicht gewählt wUTden oder
eine auf sie gefallene Wahl nicht angenommen haben, sowie solche,. die ihr Mandat angenommen,
in der Folge aber zurückgelegt haben, bleiben Ersatzmänner, solange sie nicht ausdrücklich ihre Strei
?
,..
10
SlIück 2, Nr.. 10, 1'1, 12, 13 und 14
"Im geteiLten und oben wiedergeteiHen Schild
eine silberne Lilie im grünen, ein schwarzer Querfaden im silbernen und ein silberner Sonnentau
mit eine'I" Blüte und sechs Blättern im roten Feld."
§ 2
Die der Gemeinde Alrdning ausgefertigte Wappenurkunde
enthält die Beschreibung und eine Abbildung
des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landes:regierung:
Der Landeshauptmann:
Dr. Niederl
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