Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Dezember 1979 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Trahütten (politischer Bezirk Deutschlandsberg)
LGBL_ST_19800122_4Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Dezember 1979 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Trahütten (politischer Bezirk Deutschlandsberg)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
22.01.1980
Fundstelle
LGBl. Nr. 4/1980 Stück 1
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung
vom 17. Dezember 1979 über die Verlei~
hung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens
an die Gemeinde TrahüUen (politischer Bezirk Deutschlandsberg)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung
1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung
LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973 und 14/1976, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Deutschlandsberg gelegenen Gemeinde TrahüUen wird mit Wirkung vom
"Im vorne grünen und hinten roten Schild drehen
sich vom unteren bis zum oberen Schildrand in Pfahlbreite ausladend zweimal umeinander zwei
silberne Zweige drei spitzovale schwarze Felder
umschließend; aus einem Zweig wachsen überein~
ander einwärts drei gegenständige silberne Rosen."
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Stüdc 1, Nr. 4,5 und 6
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§ 2
Die der Gemeinde Trahütten ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung
des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Niederl
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