Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 26. März 1979 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Schlag bei Thalberg (politischer Bezirk Hartberg)
LGBL_ST_19790427_15Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 26. März 1979 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Schlag bei Thalberg (politischer Bezirk Hartberg)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
27.04.1979
Fundstelle
LGBl. Nr. 15/1979 Stück 6
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Verordnung deJ Steiermärkischen Landesregierung'
vom 26. März 1979 über die Verleihung
des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens
an die Gemeinde Schlag bei Thalberg
(poIlitischer Bezirk Hartberg)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gem.elindeOlrdnung
1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmad1ung
LGBl. Nr. 127/1972 und der GEisetze LGBl. Nr. 971973 und 14/1976, wird verordneit:
§ 1
Der im politischen Bezirk Hartberg gelegenen
Gemeinde Schlag bei Thalberg wird mit Wirkung
vom 1. Juni 1979 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens
mit folgender Beschreibung verliehen:
•
"Im erniedrigt durch -einen 'f.annenreisigschnitt
von Silber und Grün geteilten Schild oben schwaJrz
die Umrißlinien eines nach Links schreItenden Wolfies
/in der Art, wie er auf dem Bergfr1ed der Burg
Thalberg erscheint."
§ 2
Die der Gemeinde Schlag bei Thalberg aus.gefertigtte WappenurkundJe enthält die Beschreibung und
eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Niederl
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