Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 30. Oktober 1978 über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Bad Mitterndorf (politischer Bezirk Liezen)
LGBL_ST_19781116_44Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 30. Oktober 1978 über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Bad Mitterndorf (politischer Bezirk Liezen)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
16.11.1978
Fundstelle
LGBl. Nr. 44/1978 Stück 12
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Verordnung der SteierIilärkischen Landesregierung vom 30. Oktober 1978 über die Verleihung
des Rechtes zur Führung der Bezeichnung
"Marktgemeinde" an die Gemeinde Bad
Mitterndori (politischer Bezirk Liezen)
Auf Grund des § 3 Abs. 2 und 4 der Gemeindeordnung
1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung
LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973 und 14/1976, wird verordne.!::
§ 1
Der im politischen Bezirk Liezen gelegenen Gemeinde
Bad "Mitterndorf wird mit Wirkung vom 1. Jänner 1979 das Recht zur Führung der Bezeichnung
"Marktgemeinde" V1erliehen.
§ 2
Uber diese V:erleihung wird der Gemeinde Bad
Mitterndarf eine Urkunde ausgefertigt.
§ 3
Diese Verordnung tnitt mit dem ihrer Verlautbarung
folgenden Tag in Kraft.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Niederl
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.