Gesetz vom 24. Mai 1978, mit dem das Gesetz vom 10. November 1970 über die Schaffung eines Ehrenzeichens für vieljährige eifrige und ersprießliche Tätigkeit und eines Verdienstkreuzes für besondere Leistungen oder hervorragende Verdienste auf dem Gebiete des Feuerwehr- und Rettungswesens geändert wird
LGBL_ST_19780825_37Gesetz vom 24. Mai 1978, mit dem das Gesetz vom 10. November 1970 über die Schaffung eines Ehrenzeichens für vieljährige eifrige und ersprießliche Tätigkeit und eines Verdienstkreuzes für besondere Leistungen oder hervorragende Verdienste auf dem Gebiete des Feuerwehr- und Rettungswesens geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
25.08.1978
Fundstelle
LGBl. Nr. 37/1978 Stück 9
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Gesetz vom 24 . . Mai 1978, mit dem das Gesetz
vom 10. November 1970 über die Schaffung
eines Ehrenzeichens für vieljährigeeiirige und ersprießliche Tätigkeit und eines Verdienstkreuzes für besondere Leistungen oder hervorragende Verdienste auf dem Gebiete des Feuerwehr- und Rettungswesens geändert wird
Der Steiennärkische Landtag hat beiSchlossen:
Artikel I
Das Gesetz vom 10. November 1970, LGBl. NI. 8/ 1971, über die Schaffung eines Ehrenzeichens für vieljährigeeifrlige und ersprießliche Tätigkeit und eines Verdienstkreuzes für besondere' Leistungen oder hervorragende Verdienste auf dem Gebiete des Feuerwehr- und Rettungswesens wird wie folgt geändert:
„(2) Das Verdienstkreuz wird dn Bronze, Silber und Gold verliehen und führt den Namen ,Verdienstkreuz für besondere Leistungen oder hervorragende Verdienste auf dem Gebiete des Feuerwehr- und Rettungswesens'. "
„(1) Das Verdi,enstkreuz hat einen Durchmesser von 4,5 cm, einen Querschnitt von 2,5 bzw. 3 mm und trägt einen erhabenen, 2 mm breiten Rand. Bs zeigt auf der Vorderseite das Landeswappen. Der Wappenschild besitzt einen J mm breiten erhabenen Rand." .
Artikel II
Dieses Gesetz tritt mit dem' auf seine VerlautbarlJ.
llg folgenden Monatsersten :in Kraft.
Niederl
Landeshauptmann
Sebastian
Erster
Landeshauptmannstellvertreter
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