Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 5. Juni 1978 über die Änderung der Grenze zwischen den Gemeinden St. Josef (Weststeiermark) und Stainztal (politischer Bezirk Deutschlandsberg)
LGBL_ST_19780620_25Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 5. Juni 1978 über die Änderung der Grenze zwischen den Gemeinden St. Josef (Weststeiermark) und Stainztal (politischer Bezirk Deutschlandsberg)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
20.06.1978
Fundstelle
LGBl. Nr. 25/1978 Stück 5
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 5. Juni 1978 über die Änderung
der Grenze zwischen den GemeindenSt. Josef (Weststeiermark) und Stainztal (politischer Bezirk Deutschlandsberg)
Auf Grund der §§ 6 Abs. 2, 7 Abs, 1 und 2 und 11 Abos. 3 der Gemeindeordnung 1967, LGBL Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. NI. 127/1972 und der Gesetze LGBL NI. 9/1973 und 14/1976, wird kundgemacht:
§ 1
Die Gemeindevertretungen der im politischen Bezirk Deutschlandsberg gelegenen Gemeinden St. Josef (Weststeiermark) und StainztaJ haben auf Grund des § 7 Abs,. 1 der Gemeindeordnung 19,67 folgende Anderung ihrer Gemeindegrenze beschlossen:
)Ton der Katastralgemeinde Wetzelsdorf der Gemeinde Stainztal wird das Grundstück NI. 241/2 mit einem Flächenausmaß von 39 a 72 m2 ausgeschieden und in die Gemeinde St. Josef (Weststeiermark) eingegliedert.
§ 2
Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der im § 1 angeführten Anderung der Grenze auf Grund des § 7 Abs. 2 der Gemeindeordnung 1967 mit Wirkung vom I, Jänner 1979 die Genehmigung erteilt.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Niederl
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