Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. Mai 1978 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Spielberg bei Knittelfeld (politischer Bezirk Knittelfeld)
LGBL_ST_19780620_20Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. Mai 1978 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Spielberg bei Knittelfeld (politischer Bezirk Knittelfeld)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
20.06.1978
Fundstelle
LGBl. Nr. 20/1978 Stück 5
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Verordnung der Steiermärkischen Landesregie- , .rung vom 22. Mai 1978 über die VerleihuIig des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens
an die Gemeinde Spielberg bei Knittelfeld (politischer Bezirk Knittelfeld)
Auf Grund des § 4, Abs. 1 der Gemeindeordnung
1967, LGBL Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung
LGBL Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBL
Nr. 9/1973 und 14/1976, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Knittelfeld gelegenen Gemeinde Spielberg bei KnitteIfeld wird mit Wirkung vom 1. August 1978 das Recht zur Führung
eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung
verliehen:
"Im goldenen Schild ein aus dem Schildfuß vorne
zum hinteren Schildrand amsteigenderblauer Dreiberg,
darüber von Gold und Blau in vier Reihen mit
,zehn (4:3:2:1) Plätzen geschacht."
§ 2
Die der Gemeinde Spielberg bei Knittelfeld ausgefertigte
Wappenurkunde enthält die Beschreibung
, und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Niederl
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