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Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Juni 1977 über die Errichtung der Verwaltungsgemeinschaft der Gemeinden Aich und Gössenberg zur gemeinsamen Besorgung aller Angelegenheiten des eigenen und des vom Bund oder Land übertragenen Wirkungsbereiches durch ein gemeinsames Gemeindeamt | Omnilex