Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 6. Juni 1977 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Limberg bei Wies (politischer Bezirk Deutschlandsberg)
LGBL_ST_19770711_33Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 6. Juni 1977 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Limberg bei Wies (politischer Bezirk Deutschlandsberg)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
11.07.1977
Fundstelle
LGBl. Nr. 33/1977 Stück 9
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung
vom 6. Juni 1977 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens
an die Gemeinde Limberg bei Wies (politischer
Bezirk Deutschlandsberg}
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnu~g
1967, LGBl. Nr. 115, in der ,Fassung der Kundmachung
LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973 und 14/1976, wird verordnet:
: 1
106 Stück 9, Nr. 33, 34 und 35
§ 1
.
Der im politischen Bezirk Deutschlandsberg gelegenen
Gemeinde Limberg bei Wies wird mit Wirkung'
vom 1. August 1977 das Recht zur Führung
.eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung
verliehen:
„Im grünen Schild mit silbernen Flanken über
einem silbernen Dreiberg eine silberne, spitzgiebelige
Kapelle, deren rundbogiges Tor geöffnet ist und
deren Dachreiter ein Spitzdach mit Knauf und aufgestecktem Kreuz trägt; aus den Spalten wachsen
je fünf auswärts gekehrte, silberne Lindenblätter."
§ 2
Die der Gemeinde Limberg bei Wies ausgefertigte
Wappenurkunde enthält die Beschreibung und
eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Niederl
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.