Gesetz vom 9. November 1976, mit dem das Steiermärkische Pflanzenschutzgesetz geändert wird
LGBL_ST_19770209_6Gesetz vom 9. November 1976, mit dem das Steiermärkische Pflanzenschutzgesetz geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
09.02.1977
Fundstelle
LGBl. Nr. 6/1977 Stück 2
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Gesetz vom 9. November 1976, mit dem das Steiermärkische Pflanzenschutzgesetz geändert
wird
Der Steiermärkische Landtag hat beschlossen:
Pflanzenschutzgesetzes, BGBl. Nr. 124/1948, wie folgt
geändert:
Artikel I 1. Im § 16 Abs. 3 sind nach den Worten .zu erstatten
sind" das Wort "und" einzufügen und
nach den Worten „zu erfolgen hat" ein Punkt zu
setzen und folgende Sätze anzufügen: „Die Kosten
für die Uberwachung sind vom Eigentümer
(§ 4) zu ersetzen. Die Höhe dieser Kosten ist in
einem Gebührentarif bei Beträgen von 30 S bis
3000 S durch Verordnung der Landesregierung
zu regeln."
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.