Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 29. Oktober 1976 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Scheifling (politischer Bezirk Murau)
LGBL_ST_19761214_74Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 29. Oktober 1976 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Scheifling (politischer Bezirk Murau)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
14.12.1976
Fundstelle
LGBl. Nr. 74/1976 Stück 18
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung
vom 29. Oktober 1976 über die Verleihung
des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens
an die . Gemeinde Scheifling (politischer Bezirk Murau)
Auf Grund d-es § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung
1967, LGBL Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung
LGBL Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBJ. Nr. 9/1973
u:nd 14/1!}76, wird verordnet:
§ 1
Der äm polfüschen Bezirk Muriau gelegenen Gemeinde
Sd:J.eiflä1DJg w.ird mit Wirkung vom 1. Jänner 1977 das Recht zur Führung ieIIlles Gemainld!ewappens
mit folgenider Besd:J.r-eib-ung verU.ehen:
. ,.In einem durch einen goldenen Krummstab von
Rot zu Grün gespaltenen Schi1d vorn zwei gekreuzte
silberne Hämmer, hinten zwei gekreuzte mit den Blättern nach oben gestellte silberne Schaufeln".
§ 2
Die der Gemeinde Sd:J.eifling ausgefertigte Wappenurkunde
enthält die Beschreibung und eine Abbildung
des Gemelindewappens.
§ 3
Diese Verord11.UJ1g tritt mit dem Tage ihrer Kundmad:
J.ung in Kraft.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Niederl
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.