Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. Dezember 1975 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Seiersberg (politischer Bezirk Graz-Umgebung)
LGBL_ST_19751230_200Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. Dezember 1975 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Seiersberg (politischer Bezirk Graz-Umgebung)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
30.12.1975
Fundstelle
LGBl. Nr. 200/1975 Stück 22
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung
vom 22. Dezember 1975 über die Verleihung
des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens
an die Gemeinde Seiersberg (politischer Bezirk Graz-Umgebung)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung
1967, LGBl. Nr. 115, 'in der Fassung der Kundmachung
LGBl. Nr..127/1972 und des. Gesetzes LGBl. Nr. 9/1973, wird verordnet: ·
§ 1
' - ~ . -- .. .,
Der im politischen Bezirk Graz-Umgebung gelegenen
Gemeinde Seiersberg wird mit Wirkung vorn
J. Jänner 1976 das Recht zur Führun·g eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„Im von Silber zu Rot gespaltenen Schild vom
ein grünes Weinblatt mit abhangender blauer Traube;
hinten ein goldenes Rad am Spalt."
190 Stück 22, Nr. 200, 201, 202, 203 und 204
§ 2
Die der Gemeinde Seiersberg ausgefertigte Wappenurkunde
enthält die Beschreibung und eine Abbildung
des Gemeindewappens.
§ 3
Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Kundmachung
in. Kraft.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Niederl
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