Gesetz vom 26. November 1975 über die Vereinigung der Marktgemeinde Markt Hartmannsdorf mit den Gemeinden Pöllau bei Gleisdorf und Reith bei Hartmannsdorf
LGBL_ST_19751230_198Gesetz vom 26. November 1975 über die Vereinigung der Marktgemeinde Markt Hartmannsdorf mit den Gemeinden Pöllau bei Gleisdorf und Reith bei HartmannsdorfGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
30.12.1975
Fundstelle
LGBl. Nr. 198/1975 Stück 22
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Gesetz vom 26. November 1975 über die Vereinigung der Marktgemeinde Markt Hartmannsdorf
mit den Gemeinden Pöllau bei Gleisdorf
und Reith bei Hartmannsdorf
Der Steierrnärkische Landtag hat beschlossen:
§ 1
(1) Die Marktgemeinde Markt Hartmannsdorf
und die Gemeinden Pöllau bei Gleisdorf und Reith bei Hartmannsdorf werden zu einer Gemeinde vereinigt.
(2) Die durch diese Vereinigung neugeschaffene Gemeinde hat den Namen „Marktgemeinde Markt Hartmannsdorf" zu führen.
§ 2
Die Verfahrenskosten hat die neugeschaffene
Marktgemeinde Markt Hartmannsdorf zu tragen.
§ 3
Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 1976 in Kraft.
Niederl
Landeshauptmann
Sebastian
Erster
Landeshauptmannstellvertreter
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