Gesetz vom 25. Juni 1975, mit dem das Steiermärkische Jagdgesetz 1954 geändert wird
LGBL_ST_19751013_157Gesetz vom 25. Juni 1975, mit dem das Steiermärkische Jagdgesetz 1954 geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
13.10.1975
Fundstelle
LGBl. Nr. 157/1975 Stück 16
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Gesetz vom 25. Juni 1975, mit dem das Steiermärkische Jagdgesetz 1954 geändert wird
Der Steiermärkische Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Das Steiermärkische Jagdgesetz 1954, LGBl. Nr. 58, .i:n der Fassung des Gesetres LGBl. Nr. 10/1957,
der Kul1!dmadmngien LGBl. Nr. 151/1963 und LGBl. Nr. 42/1968, des Gesetzes LGBl. Nr. 222/1969, der Kundmachung LGBl. Nr. 18/1972 und des Gesetzes
LGBl. Nr. 125/1972, wiird geän.de,J:1t w,i,e fol,gt:
„(3) Wegen mangelnder Vertrauenswürdigkeit (Abs. 2 lit. c) Slind von der Bestätigung und Beeidigung
für den Jagdschutzdienst insbesondere Personen
ausgenommen, die wegen eines Verbrechens, wegen
eines Vergehens wegen strafbarer Handlungen
gegen fremdes Vermögen oder gemeingefährlicher
strafbarer Handlungen nach den §§ 180 bis 183 des Strafgesetzbuches, BGB!. Nr. 60/ 1974, rechtskräftig schuldig erkannt oder sonst wegen eines Vergehens
zu einer wenigstens sechsmonatigen Freiheitsstrafe rechtskräftig verurteilt worden sind."
„(4) Die erste AUJSstellung einer Jagdkarte iSlt davon abhängig, daß der Bewerber vor der Beziirksverwaltungsbehördie (im Stadtgebiet Graz vor dier Bundespolizeiidirektion) eine Jägerprüfung mit Erfolg
abg,elegt hail:. Absolventen der Fachrichtung ForstwiirtschaFt der Hochschule für Bodenkultur, der höhe11en Lehranstalten für Forstwirtschaft bzw. der Bundesförsterschulen und ,der forstlichen Fachschulen sowi1e die im § 41 Abs. 5 genannten Personen -sind
von der Verpflimtung zur Ablegung der Jägerprüfung .enthoben. Die Bezirksverwaltungsbehörden
(im. Stadtgebiet Graz di,e Bundespoliz.eidirektion) sind ermächtigt, mit dem Vorsitz lin der PrüfungskommilsSlion und mit der Durchführung dieser Prü~
fungen lii,e zuständigen Be2Jirksjägermeister gegen jederz.eitigen Widerruf zu betrauen."
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.